100.000 +

Allgemeine Festbestimmungen

1. Das Fest findet bei jeder Witterung statt.

 

2. Wir bitten die Vereine sich bei der Ankunft im Festbüro zu melden.

 

3. Den Anordnungen der Festleitung, der Ordner, der Polizei und der Feuerwehr sind unbedingt Folge zu leisten.

 

4. Während des Gottesdienstes und des Festzuges wird um diszipliniertes Verhalten gebeten.

 

5. Das Parken der Fahrzeuge erfolgt auf eigene Gefahr. Der Veranstalter haftet nicht für Schäden, Einbruch oder Diebstahl an den geparkten Fahrzeugen.

 

6. Für Unfälle jeglicher Art und Diebstahl wird vom Veranstalter - auch Privatpersonen gegenüber - keinerlei Haftung übernommen. Jeder Verein ist für seine Mitglieder und sein Vereinseigentum selbst verantwortlich. Es besteht kein Anspruch auf Schadensersatz.

 

7. Bei Sachbeschädigung jeglicher Art behält sich der Veranstalter weitere Schritte vor. Bei mutwilliger Beschädigung von Bierbänken und -tischen wird der entstehende Schaden den Verursachern in Rechnung gestellt.

 

8. Das „Taferl klauen" ist zwar Brauchtum, sollte aber nicht mit einer Schlägerei oder der Zerstörung des geklauten Taferls enden. Ist dies trotzdem der Fall, wird der verursachende Verein sofort mit all seinen anwesenden Mitgliedern des Festgeländes verwiesen. (Über die Auslöse wird nicht auf der Bühne verhandelt.)

 

9. Die Aufstellung der Vereine für den Festumzug erfolgt in der Reihenfolge der Anmeldungen.

 

10. Änderungen im Festprogramm bleiben dem Veranstalter vorbehalten.

 

 

ALLE teilnehmenden Vereine erklären sich durch Ihre Teilnahme an unserem Fest mit diesen Bestimmungen einverstanden.

 

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