- Das Fest findet bei jeder Witterung statt.
- Falls noch nicht geschehen, bitten wir jeden Verein, sich im Festbüro anzumelden und die Festunterlagen und Wertmarken abzuholen. Eine Reduzierung von
Wertmarken, Festzeichen, usw. am Festsonntag ist ausgeschlossen.
- Den Anweisungen der Festleitung, Ordner, Zugführer, Polizei, Feuerwehr und Sicherheitsdienstes ist stets Folge zu leisten.
- Bei Zuwiderhandlungen gegen die Bestimmungen behalten wir uns vor, Personen oder Vereine vom Festgelände zu verweisen.
- Ein anständiges und diszipliniertes Verhalten, insbesondere während des Gottesdiensten, ist für uns selbstverständlich.
- Es gelten die Vorschriften des Jugendschutzgesetzes (JuSchG). Der Sicherheitsdienst und die Festleitung sind berechtigt und verpflichtend im Rahmen des
Jugendschutzes Ausweiskontrollen durchzuführen.
- Für Unfälle jeglicher Art, Schäden oder Diebstähle wird vom Veranstalter keinerlei Haftung übernommen. Jeder Verein ist für sein Eigentum und seine Mitglieder selbt
verantwortlich.
- Das Parken der Fahrzeuge auf den ausgewiesenen Parkplätzen erfolgt auf eingene Gefahr und nach den Regeln der StVO. Der Veranstalter haftet nicht für Schäden,
Einbrüche oder Diebstähle an den geparkten Fahrzeugen. Parkverbote sind einzuhalten.
- Bei Sachbeschädigungen jeglicher Art behält sich der Veranstalter weitere Schritte vor.
- Die (mutwillige) Zerstörung und Beschädigung von Bierbänken, Biertischen, Maßkrügen oder sonstigen Gegenständen wird dem Verursacher oder Verein in Rechnung
gestellt. Die Kosten für eine kaputte Bierbank belaufen sich auf 100 €, für einen Biertisch auf 200 €. Der Schaden ist sofort im Festbüro zu begleichen.
- "Taferl klauen" gehört zu unserem Brauchtum, sollte aber keinesfalls in einer Schlägerei oder der Zerstörung des geklauten Taferls enden. Auslösen werden nicht auf
der Bühne verhandelt! (Das Taferl des Jubel- und Patenvereins sind tabu!)
- Änderungen am Festprogramm bleiben dem Veranstalter vorbehalten.
- Mit der Teilnahme an der Veranstaltung erteilt der Teilnehmer dem Veranstalter das Recht, gemäß Art. 38 BayDSG Bildaufnahmen zu erstellen und diese selbst oder
durch Dritte zu veröffentlichen.
- Wir behalten uns vor Sitzplatzänderungen, oder vollständige Stornierung der Plätze bei Nichterscheinen bis 10 Uhr vorzunehmen.
- Das Mitführen von Lautsprechern, Megafonen oder ähnlichem, vor allem während des Festumzuges ist untersagt.